Wallet-Transfers nutzen, um Steuern zu sparen
Ein Transfer zwischen eigenen Wallets ist kein steuerpflichtiger Vorgang. Solche Transfers können genutzt werden, um gezielt Steuern zu sparen. Hier wird erklärt, wie.
Wer über Jahre Coins kauft, hält am Ende Teilbestände mit sehr unterschiedlichen Kaufpreisen. Irgendwann stellt sich die Frage, welche davon Sie weiterhin behalten und welche Sie verkaufen. Steuerlich macht das einen großen Unterschied: Wer beim Handeln die teuer gekauften Coins verwendet, realisiert nur kleine Gewinne und zahlt entsprechend wenig Steuern. Die günstig gekauften Coins sollten hingegen unberührt bleiben, um keine größeren Gewinne zu realisieren.
Dieser Beitrag zeigt, wie ein Bestand mit mehreren Teilbeständen in getrennte Wallets aufgeteilt wird und welche Nachweise dazugehören, um die Aufteilung bei der Steuererklärung zu belegen.
Die walletbezogene Betrachtung
Die meisten rechnen ihre Käufe über alle Börsen und Wallets hinweg zu einem Bestand zusammen; in der Praxis wird das vom Finanzamt meist akzeptiert. Vorgesehen ist allerdings, jedes Wallet für sich zu betrachten: Coins auf verschiedenen Börsen und auf eigenen Wallets sind getrennte Bestände (walletbezogene Betrachtung)[1]. Verkaufen Sie aus einem Wallet, gelten die ältesten Coins als zuerst verkauft, wenn sich die Coins nicht einzeln zuordnen lassen[1]. Ein Transfer zwischen eigenen Wallets ist dabei kein Verkauf[2], sodass keine Steuer anfällt. Das Kaufdatum und der Kaufpreis bleiben erhalten.
Aus beiden Regeln zusammen ergibt sich die Möglichkeit, einen Bestand mit mehreren Kaufpreisen so aufzuteilen, dass daraus ein großer steuerlicher Vorteil entsteht. Hierzu transferieren Sie passende Mengen in Wallets, die eigens für einen bestimmten Teilbestand vorgesehen sind. Sie können beispielsweise günstig gekaufte Coins in ein Cold Wallet transferieren, um so realisierte Gewinne zu vermeiden. Die teuer gekauften Coins kommen in die aktiven Wallets, die zum Verkauf oder Umtausch, aber auch als Kollateral beim Derivathandel dienen. Der hohe Kaufpreis hält beim Verkauf oder Umtausch den steuerpflichtigen Gewinn klein.
Bei der Frage, welche Käufe bei der Aufteilung transferiert werden, gibt es für Kryptowerte keine klare Regelung. Bei Wertpapieren ist das anders: Wird ein Depot in Unterdepots aufgeteilt, darf der Kunde bestimmen, welche Papiere in welches Unterdepot kommen[3].
Zu beachten ist jedoch, dass sich eine einmal dokumentierte Zuordnung nicht nachträglich umschreiben lässt. Entscheidend für das Finanzamt ist, dass die Zuordnung in der Steuererklärung als Nachweis vorliegt. Der Nachweis der Wallet-Zuordnung besteht aus den Nachweisen der einzelnen Transfers von den Ursprungswallets zu den Zielwallets, die allesamt Ihnen gehören müssen.
Die Nachweise der Wallet-zu-Wallet-Transfers
Wenn Sie also verschiedene Käufe auf getrennte Wallets aufteilen wollen, müssen Sie die entsprechenden Coins dorthin transferieren. Der Nachweis solcher Wallet-zu-Wallet-Transfers braucht folgende Daten[1]:
- Datum und Uhrzeit (übereinstimmend mit den On-Chain-Zeitstempeln)
- Coin und Menge
- Ursprungswallet und Zielwallet: Börse oder Wallet-Adresse(n)
- Transaktions-Hash (der Beleg auf der Blockchain)
- Kaufdatum und Kaufpreis der transferierten Coins
Die ersten vier Punkte stehen in der Blockchain und in den Exporten Ihrer Börsen. Punkt fünf halten Sie selbst fest, am besten so bald wie möglich nach dem Transfer. Belegen Sie zudem, dass beide Adressen Ihnen gehören. Um einen solchen Wallet-zu-Wallet-Nachweis zu erstellen, können Sie das untenstehende Tool nutzen. Sie können dort aus Ihren Daten das passende Format aussuchen und den Nachweis speichern oder direkt drucken. Das Tool läuft vollständig in Ihrem Browser und Ihre Daten werden nicht gespeichert.
Wallet-zu-Wallet-Nachweis erstellen
Dieses Tool erstellt den vollständigen Nachweis-Datensatz für Transfers zwischen eigenen Wallets. Es läuft vollständig in Ihrem Browser und es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.
Diese Angaben braucht der Nachweis.
Bei einer Plattform genügen Name und Konto.
Diese Angaben belegen, dass die Wallets dem Nutzer gehören.
Die Zuordnung folgt der Verwendungsreihenfolge des Quellwallets.
Wallet-zu-Wallet Transfers
| Datum & Uhrzeit | — |
|---|---|
| Netzwerk | — |
| Kryptowert (Name der Coin) & Menge | — · — |
| Quelle → Ziel | — → — |
| Transaktions-Hash | — |
| Eigentumsnachweis Quelle | — |
| Eigentumsnachweis Ziel | — |
| Menge | Anschaffungsdatum | Kosten (EUR) |
|---|---|---|
| — | — | — |
Der Transfer zwischen eigenen Wallets ist kein Veräußerungsvorgang. Anschaffungskosten und -datum der bewegten Einheiten bleiben bestehen. Dieses Tool dokumentiert den Vorgang, die Zuordnung beider Adressen und die Anschaffungsdaten zum Zeitpunkt des Transfers. Transferbeleg des Steuerpflichtigen. Angaben nicht durch ilja.tax geprüft. Keine Steuerberatung.
Das Ganze wird schnell kompliziert, oder?
Ja. Steuerlich lohnt es sich zwar, die Wallets auf diese Art aufzuteilen, aber bereits nach wenigen Jahren ist es kaum noch nachzuvollziehen, welche Coins wann in welches Wallet transferiert wurden und welche Teilbestände dort heute noch liegen. Hinzu kommt, dass die Nachweise vergangener Transfers durch mühsame Kleinarbeit erst rekonstruiert werden müssen. Genau solche Fälle übernehme ich, auch dann, wenn alle Nachweise vorliegen. Ich erstelle Wallet-Übersichten, die mehrere mögliche Aufteilungen samt der jeweils zu erwartenden Steuerersparnis gegenüberstellen, rekonstruiere fehlende Nachweise, stelle die Wallet-Zuordnungen der Teilbestände wieder her, schätze fehlende Preise aus vergangenen Transfers und füge alles zu einer vollständigen Historie zusammen. Jede Zahl ist somit für Steuererklärungen und -prüfungen nachvollziehbar, und der Aufwand lohnt sich in der Regel.
Quellen und Rechtsgrundlagen
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